Wikifeet ist wieder erreichbar für Europäer

Die Betreiber von Wikifeet haben anscheinend die Sperre für europäische Besucher aufgehoben.


Wir berichteten: Artikel 17

Wie in diesem früheren Artikel von uns festgehalten, hat Wikifeet seine eigenen Zugriffe aus Europa beschränkt. Europäer, die sich Bilder von hübschen Promifüßen ansehen wollten, bekamen mehrere Jahre lang nur einen auf Artikel 17 verweisenden, entschuldigenden Text eingeblendet, wenn sie auf ein Bild auf Wikifeet klickten.

Artikel 17 und seine Auswirkungen auf die Urheberrechtsrichtlinie

Die Betreiber fürchteten wohl eine Klage-Welle. Der damals in Kraft getretene Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie beabsichtigte, Online-Plattformen dazu zu verpflichten, die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke zu verhindern, beispielsweise durch sogenannte „Uploadfilter“, die urheberrechtlich geschütztes Material schon beim Upload erkennen sollten.

Zweifel und Kritik an Artikel 17

Kritiker, darunter auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte, sahen und sehen in Artikel 17 eine Bedrohung der Meinungsfreiheit und der digitalen Grundrechte, da die Uploadfilterpflichten zu einer Zensur und zu einer Einschränkung der kreativen Ausdrucksfreiheit führen könnten.

EuGH-Urteil: Der EuGH hat in einem Urteil von April 2022 festgestellt, dass Artikel 17 grundrechtskonform umgesetzt werden muss.
Umsetzung in Deutschland: Deutschland hat Artikel 17 im Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz umgesetzt. Dieses Gesetz gilt jedoch als „deutscher Sonderweg“ und wird von Teilen der Unterhaltungsindustrie kritisiert.

Zusammenfassend

Artikel 17 ist weiterhin in der EU gültig, wird aber umstritten diskutiert und seine Umsetzung führt zu verschiedenen Interpretationen und nationalen Lösungen.

Eine Folge scheint nun zu sein, dass auch Wikifeet die Sorgen vor einer Klagewelle aus Europa verloren hat und (endlich) wieder für Fußfans aus unseren Gefilden erreichbar ist. Hoffen wir, dass es so bleibt.


Mehr von Lala Idrisse und Team